Sieben-Punkte-Plan für ein besseres Mieterstromgesetz

Das eigentliche Anliegen des Mieterstromgesetzes war es, Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern kostengünstig mit Solarstrom zu versorgen. Die Bundesregierung stellte im September 2019 innerhalb ihres Mieterstromberichtes jedoch fest, dass das Mieterstrommodell „weit hinter den Erwartungen“ zurückbleibt. Damit wurde das Ziel, die Solarenergie in die Städte zu bringen, verfehlt. Ein Bündnis aus zwölf Verbänden unterbreitet nun Vorschläge, wie Mieterstrom attraktiver werden kann.

Klimaschutz wird ohne Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke (BHKW) in den Wohnquartieren nicht funktionieren. Die Stromerzeugung vor Ort und der direkte Verbrauch in den Quartieren durch die Mieter bedeutet für Wohnungsunternehmen derzeit den Verlust der Gewerbesteuerbefreiung für die Vermietungstätigkeit. Unter diesen Voraussetzungen wird die urbane Energiewende ausgebremst. Änderungen des Gewerbesteuergesetzes dahingehend, dass auch der Betrieb von Solaranlagen auf Hausdächern sowie der von Blockheizkraftwerken in Wohnquartieren grundsätzlich dem von Heizungsanlagen gleichgestellt wird, könnten die Energiewende für Wohnungsunternehmen attraktiver machen.

Zwölf Verbände haben sieben konkrete Maßnahmen vorgeschlagen:

1. Förderung von Mieterstrom und Eigenstrom der Hauseigentümer wird gleichgestellt.
2. Ein großer Anteil der Mieterstromvergütung muss auch bei den Haushalten ankommen.
3. Abbau bürokratischer Hürden, um Mieterstrom auch für kleine Mehrfamilienhäuser bis zu sechs Wohneinheiten attraktiv zu machen.
4. Die enge räumliche Begrenzung des Mieterstroms muss erweitert werden. Nur so können auch Bewohner von benachbarten Gebäuden, auf denen keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden können, in den Genuss von günstigem Mieterstrom gelangen.
5. Steuerliche Hemmnisse für Vermieter abbauen.
6. Genehmigungsfristen verkürzen.
7. Contractingmodelle mit Drittanbietern ermöglichen.
 

 

 

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