Das Messstellenbetriebsgesetz etabliert Smart-Meter-Gateways als Plattform für eine künftige Datenübermittlung. Es sieht zudem vor, dass ab 2021 Anschlussnehmer – also beispielsweise die Wohnungswirtschaft – unter bestimmten Voraussetzungen einen Messstellenbetreiber für die Medien Strom, Gas, Fern- und Heizwärme für alle Anschlussnutzer (Mieter) im Bestand wählen können (Bündelung des Messstellenbetriebs). Die Mieter haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht.
Die Wohnungswirtschaft erhält somit eine neue Bedeutung für das Messwesen und stellt für die Marktteilnehmer sowohl Chance als auch zugleich Risiko dar.
Das Submetering (Heizkostenverteilrechnung) als Bestandteil der jährlichen Betriebskostenabrechnung für den Mieter erfolgt derzeit durch überwiegend bundesweit agierende Dienstleister. Diese ermitteln mit vermieteter Messtechnik die für eine verbrauchsgerechte Aufteilung der Wärmeenergie erforderlichen Verbrauchswerte und erstellen auf dieser Datenbasis die Heizkostenverteilrechnung, die in die jeweiligen ERP-Systeme der Wohnungswirtschaft einfließt.
Der Markt dieser Wärmemessdienste (Abrechnungsdienstleister) ist derzeit ein Oligopolmarkt, bei dem etwa 80 Prozent der ca. 20 Mio. für das Submetering relevanten Wohnungen im Bundesgebiet durch die vier großen Wärmemessdienste abgedeckt werden. Dieser Markt wird intensiv verteidigt.
Das MsbG vereinfacht die Bündelung des Messstellenbetriebs für verschiedene Medien erheblich. Dies stellt ein potentiell attraktives Geschäftsmodell für Stadtwerke dar, was den Wettbewerb intensivieren und das Bestandsgeschäft der aktiven Marktteilnehmer gefährden könnte. Mittelbar wird durch neue Geschäftsmodelle am Zähler die Energielieferung als Produkt der Energieversorger durch neue Marktteilnehmer oder die großen Wärmemessdienste bedroht, beispielsweise durch All-inclusive-Tarife oder Mieterstrommodelle. Tendenzen der Wohnungswirtschaft, sich stärker mit energiewirtschaftlichen Themen auseinander zu setzen, sind nunmehr klar erkennbar.