Ab dem 25. Mai wird in der gesamten EU die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten. Sie löst die EU-Datenschutzrichtlinie ab, die 1995 ins Leben gerufen wurde. Damit schafft man es, erstmalig ein Regelwerk für den Datenschutz zu kreieren, das tatsächlich in allen EU-Staaten gleich und nicht, wie es vorher der Fall war, von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wird. Ziel der neuen Verordnung soll es sein, mehr Transparenz und eine stärkere Mitbestimmung in Bezug auf die eigenen Daten zu schaffen. Also, was darf wann, wo und wie von mir als Person preisgegeben werden und möchte ich das überhaupt?
Wie sehen die Neuerungen im Einzelnen aus?
Zu den wichtigsten Veränderungen gehören zum Beispiel die veränderten Transparenzpflichten, wenn es um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Dazu gehören Name, Adresse, Gesundheitsdaten und Kontonummern. Generell muss die Übermittlung dieser Daten immer verschlüsselt ablaufen. Zudem sollte vorher abgewogen werden, welche dieser Daten wirklich notwendig für die Bearbeitung von Aufgaben sind, denn nur dann dürfen sie auch angefordert werden. Das soll im Umkehrschluss zu einer Datenminimierung führen. Die neue Datenschutz-Grundverordnung gibt Privatpersonen mehr Rechte an die Hand. Denn diese sind jetzt jederzeit befugt, Auskunft über ihre Daten zu verlangen, diese berichtigen oder löschen zu lassen. Außerdem besteht nun für sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
Für Unternehmen bedeutet das eine höhere Dokumentations- und Rechenschaftspflicht. Denn im Falle eines Falles muss nachgewiesen werden können, ob Mieter, Eigentümer, etc. ihre Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten gegeben haben.
Brauchen Sie als Unternehmen nun einen Datenschutzbeauftragten?
Das kommt ganz darauf an, wie viele Mitarbeiter Ihres Unternehmens ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben bzw. damit in Berührung kommen. Bei mindestens zehn Mitarbeitern muss ein Datenschutzbeauftragter an die Landesbehörde gemeldet werden. Kleinere Betriebe sind hier also nicht in der Pflicht.
Wie gut sind Sie vorbereitet?
Generell gilt, jetzt erstmal nicht in Panik zu verfallen, auch wenn die Unsicherheit im Bezug auf die neue EU Datenschutz-Grundverordnung vielleicht groß ist.
Wichtigster Punkt für Unternehmen ist es, jetzt vor allem zu überprüfen, ob für alle personenbezogenen Daten die nötigen Einwilligungserklärungen der Betroffenen vorliegen und vor allem, ob diese Daten überhaupt benötigt werden.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier: